- Langzeitgedächtnis (=Altgedächtnis)
Das Langzeitgedächtnis ist der Verwahrort der gesamten Information, die wir im Laufe der Jahre gespeichert haben – Information, die zuerst das Kurzzeitgedächntnis durchlaufen hat. Wenn Kurzzeitinformation in unser Langzeitgedächntnis übergeht, so sagt man, sie ist entkodiert worden. Sich an derartige Information zu erinnern, heißt abrufen. Diesen Abruf stellt man sich so vor, dass man auf das Langzeitgedächtnis zugreift und die Information herausholt.
Die Information im Langzeitgedächntnis läßt sich als prozedural oder deklarativ klassifizieren.
Prozedurale Erinnerungen (lat. procedere = vorrücken, fortschreiten, vor sich gehen) sind gelernte körperliche oder kognitive Fertigkeiten, die wir ausüben, ohne darüber nachzudenken, etwa mit einer Schere schneiden oder wissen, wie man eine Mathematikaufgabe löst.
Das deklarative Gedächtnis (lat. declarator = Verkünder, Ausrufer) enthält Information, auf die das Bewußtsein unmittelbar zugreifen kann, etwa Namen, Daten und andere gelernte Tatsachen. Das deklarative Gedächtnis ist bei den meisten organischen Störungen weitaus stärker beeinträchtigt als das prozedurale.
Störungen des Langzeitgedächtnis: Der Betroffene kann sich an Ereignisse, die Monate bis Jahre zurückliegen, nicht mehr erinnern.